SP Hohenems: Löschwasserteich und Stadtwerke auf der Tagesordnung
Die SPÖ-Liste der Hohenemser Stadtvertretung will, dass der Löschwasserteich Schuttannen, die Stadtwerke Hohenems und die Personalfragen der Stadt bei der kommenden Statdtvertretungssitzung Anfang September auf die Tagesordnung genommen werden. Sie hat deshalb einen Antrag gemäß § 41 Abs 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes zur Aufnahme dieser Punkte in die Tagesordnung gestellt.
Die unterzeichneten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter verlangen gemäß § 41 Abs 2 des Vorarlberger Gemeindegesetzes die Aufnahme folgender Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Hohenemser Stadtvertretung:
Personalangelegenheiten
Es sollen unter diesem Tagesordnungspunkt Personalangelegenheiten behandelt werden, soweit sie Kompetenz der Stadtvertretung sind. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden konkrete Anträge erst in der Sitzung gestellt, die gemäß § 46 Abs 5 nichtöffentlich sein wird.
Stadtwerke Hohenems
Der Bürgermeister konnte bisher das Honorar der „Platzer & Partner Unternehmensberatungsgesellschaft m.b.H.“ nicht plausibel machen. Die Stadtvertretung verlangt deshalb von ihm endlich Klarheit über das Zustandekommen des Honorarvertrages in der Höhe von € 350.000.- netto, die Bedeutung des Ausschlusses von privaten Beteiligungen, die Abwicklung der Zahlungen und eine Begründung für die von ihm behauptete Angemessenheit des Honorars unter Berücksichtigung der Leistung.
Löschteich in Schuttannen
Die Großbaustelle zur Errichtung eines so genannten Löschteiches in Schuttannen wirft verschiedene Fragen auf, da der eigentliche Beweggrund offensichtlich die Installierung einer Beschneiungsanlage beim Schilift Schuttannen ist. Dazu gibt es aber in der Stadt Hohenems keine entsprechenden Beschlüsse. Die Stadtvertretungssitzung soll klären, wer konkret den Auftrag für die Arbeiten gegeben hat, welche Angebote eingeholt wurden, wie hoch die Angebote waren, wer über die konkreten Bauarbeiten informiert war und wie hoch die tatsächlichen Baukosten liegen werden. Da es keine Beschlüsse für die Bauarbeiten gibt, ist auch zu klären, wer die Haftung für die ohne Beschluss aufgelaufenen Kosten übernehmen muss.

