Schriftgröße: kleiner / normal / größer
06.02.2010

[Free eBook] Internetrecht

Auf 556 Seiten hat Prof.Dr.Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Hinweise für die tägliche Praxis zusammengestellt und kostenlos ins Netz gestellt. Internetrecht ist in vielerlei Gestalt auch internationales Recht, daher stört es weit weniger als bei anderen Rechtsmaterien, dass es sich hier um ein an der deutschen Rechtslage orientierendes Skriptum handelt. Wenn vom Internet gesprochen bzw. geschrieben wird, kann die Sichtweise eben nicht nur deutschlandweit sein. Zwingend ist der Blick über die Grenzen hinweg. Die internationalen Aspekte des Internetrechts werden in einem eigenen Kapitel behandelt.

Die aktualisierte Ausgabe des digitalen Buches "Internetrecht" wurde von Professor Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht, veröffentlicht und erscheint seit über sechs Jahren zweimal im Jahr kostenlos. Das Script von September 2009 greift aktuelle Thematiken aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik auf. So wird im dritten Kapitel das viel diskutierte Urheberrecht behandelt und das Script verdeutlicht, wie umfangreich das deutsche Gesetz sein kann: Das Urheberrecht betrifft nicht nur die Schutzfähigen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sondern auch die verwertungsrechte des Urhebers. Das Vervielfältigungsrecht obliegt dem Urheber, so stellt laut Paragraph 16 Urheberrechtsgesetz auch die Digitalsierung von Materiealien eine Vervielfältigungshandlungen dar.

Im fünften Kapitel wird ein weiteres verzwicktes Thema, das häufig zu Streitigkeiten führt, dargestellt: Der Vertragsabschluss mit Kunden im Internet. Insbesondere die arglistige Täuschung durch versteckte Kostenhinweise ist ein wichtiger Aspekt und Käufer sollten wissen, dass diese Form von Vertragsabschluss sittenwidrig ist. Auch Willenserklärungen bei Online-Auktionen sind problematisch und hier sagt beispielsweise der deutsche Gesetzgeber, dass Angebote, die bei ebay eingestellt werden, unwiderruflich sind. Auch wird der Begriff "Powerseller" in der neuen Internetrecht-Ausgabe geklärt, denn hierbei handelt es sich zunächst um Unternehmer, es ist jedoch kein endgültiger Beweis dafür, dass ein Powerseller wirklich unternehmerische Qualitäten besitzt. Weitere Rechte, die ausführlich erläutert werden, sind Online-Marketing, Patentrecht oder das Datenschutzrecht.

Abgerundet wird das Dokument mit Musterverträgen und Mustertexten.