[24. Februar 1784] Johann Wolfgang von Goethe verguckt sich als Zocker
Johann Wolfgang von Goethe wollte als Finanzminister durch Ankurbeln der Wirtschaft die Finanzlage Sachsen-Weimars verbessern. Deshalb wurde die Wiedereröffnung des Ilmenauer Bergwerks von ihm betrieben. Am 24. Februar 1784 startete er höchstpersönlich und zeichnete selbst Anteile.
Goethe als Zocker? Zum Scheitern des Illmenauer Unternehmens soll Goethe einmal sagen: "Eine so wichtige Unternehmung isoliert zu wagen, war nur einem jugendlichen thätig-frohen Übermut zu verzeihen". Der tragische Ausgang des Unternehmens hat Goethe tief geschmerzt. Siebzehn Jahre lang blieb er in der Folge Illmenau fern. Doch als 75-jähriger bilanzierte er seine Erfahrungen umfassender: "Illmenau hat mir viel Zeit, Mühe und Geld gekostet, dafür habe ich aber auch etwas gelernt und mir eine Anschauung der Natur erworben, die ich um keinen Preis umtauschen möchte."
Am 3. September 1775 übernahm Herzog Carl August die Regierung in Weimar. Er lud Goethe nach Weimar ein, der diesem Ruf folgte und engster Vertrauter des Herzogs wurde. Goethe war ab 1776 Mitglied der obersten Regierungsbehörde, Prinzenerzieher, Verwaltungsfachmann für Finanzen-, Bergbau-, Militär-, Theater- und Bildungswesen und lernte somit auch die Finanzprobleme des Kleinstaates kennen. Der ab 1779 "Geheime Rat" Goethe wollte diese Finanzprobleme nicht durch neue Steuern, sondern durch Ankurbeln der Wirtschaft verbessern. Aus diesem Grund wurde auch die Wiedereröffnung des Illmenauer Bergwerks von Goethe betrieben.
Illmenauer Empörung. Sie waren "Schuld" an Goethes ersten Kontakt mit Illmenau. Am 3. Mai 1776 traf er zum ersten Mal in der Stadt ein. Seine Aufgaben bestanden in der Aufklärung eines schweren Brandunglückes, der Fahndung nach Räubern, die im Wald ihr Unwesen trieben und in der Besichtigung verfallener Bergwerksanlagen. Amtsmissbrauch, Vetternwirtschaft und Korruption hatten schon 1768 zur "Illmenauer Empörung" geführt. In den Jahren 1780/82 war es Goethes Aufgabe damit auch, das Illmenauer Steuerwesen zu reformieren. Seine Bemühungen waren erfolgreich, führten zur Entlastung der Gemeinde und mehr Gerechtigkeit und in den folgenden Jahren verbesserte sich sie finanzielle Situation der Stadt zusehends.
Bergwerks-Commission. Goethe gründete eine Bergwerkskomission, u.a. mit dem Geologen Johann Carl Wilhelm Voigt sowie mit dessen älterem Bruder, dem Weimarer Minister Christian Gottlob Voigt. Aus Goethes Rede bei Eröffnung des neuen Bergbaues sein Aufruf: "Lassen Sie uns alle Kräfte vereinigen, damit wir dem Vertrauen genugthun, das unser gnädigster Herr auf uns gesetzt hat, der Zuversicht, womit so viele Gewerken eine ansehnliche Summe Geldes in unsre Hände legen." Nach der 1783 publizierten "Nachricht" über die geplante Wiederinbetriebnahme waren gemäß Voranschlag tausend Kuxe zu vergewerkschaften, pro Person maximal zehn, zu einem Stückpreis von zwanzig Reichstalern. Gegen Anzahlung von zehn Talern wurde ein von den Mitgliedern der "Bergwerks-Commission", also Goethe und C. G. Voigt, sowie dem "Bergsecretair" J. C. W. Voigt unterschriebener, auf einen "Kux oder Bergtheil" lautender "Gewährsschein" ausgehändigt. Die restlichen beiden Zuzahlungen wurden 1785 und 1786 eingezogen. Goethe selber zeichnete unter der Nr. 100 des Gewerkenbuches einen Kux und gehörte damit ebenso zur Gewerkschaft wie etwa der Dichter Wieland, der alle zehn möglichen Kuxe nahm. Bei der Eröffnungszeremonie vollführte Goethe mit der Keilhaue den ersten Hieb zur Abteufung des neuen Johannesschachtes.
Am 3. September 1792 wurde in 118 Lachter (rund 235 m) Tiefe endlich das Flöz ersunken, von dem man sich reiche Ausbeute an Kupfer und Silber erhoffte. Doch die Ergebnisse der Schmelzhütte blieben enttäuschend. In der Nacht zum 25. Oktober 1796 kam es gar zum Bruch des Martinrodaer Stollens der in mittlerer Höhe auf den Johannesschacht traf und dem Ablauf des Wassers diente. Das war das faktische Aus für das Bergbauprojekt, das in den 12 Jahren mehr als 50.000 Taler verschlungen hatte.
Deficit Spending. Die Illmenauer waren jedoch glücklich über Goethes Aktivitäten, denn er wollte die Einwohner Illmenaus durch Erschließung neuer Erwerbsquellen aus der bitteren Armut befreien, freilich dadurch auch die Steuerkraft heben - ein durchaus moderner Ansatz. Mit großer Tatkraft und zäher Beharrlichkeit leitete er zwanzig Jahre lang den Ilmenauer Bergbau. Schon während seines ersten Besuchs in Illmenau schrieb er an den Herzog: "Ich habe traurig die alten Öfen gesehen" und über das soziale Anliegen schreibt er an Frau von Stein: "Ach, könnten wir nur auch bald den armen Maulwürfen von Illmenau wieder Lohn und Brot geben."
Technische Innovation. Das Projekt scheiterte vor allem an der Ergiebigkeit. Schon die ersten Proben des geförderten Schiefers brachten Ernüchterung. Das Gestein enthielt nur ein Prozent Kupfer und wenig Silber. Das Sanderz beinhaltete mehrere Prozent Blei, etwas mehr Silber aber kein Kupfer. Es fehlten für derart geringe Ausbeuten noch die technologischen Verfahren und der Markt bot anderswo deshalb Billigeres. Auch mehr Kapital oder eine "modernere" Kapitalaufbringung hätten nichts bewirken können, hätten mit Sicherheit noch früher das Aus gebracht. Die Investition war aber nicht umsonst, sondern ein durchaus sinnvolles "Deficit Spending", auch wenn es nicht als solches beabsichtigt war. Die Illmenauer hatten über Jahre Arbeit und waren von alten Abgaben und Schulden befreit. Die Ausgaben können auch als Entwicklungs- und Forschungsförderung gesehen werden, denn immerhin wurde ein hoher Stand der Bergbautechnik und technische Innovationen erreicht. Die dort und damals entwickelte Spurschuhführung wird noch heute im Bergbau angewendet.
Die Nachwelt hat Illmenau auch literarische Werke Goethes zu verdanken: den vierten Akt der "Iphigenie", Wanderers Nachtlied ("Über allen Gipfeln ist Ruh") und sein Gedicht "Ilmenau". Aber Goethe war hier nicht nur dichterisch tätig. Gefesselt von der Landschaft zeichnete er Höhlen, Felsen und Landschaften, die ihm besonders gefielen. Am bekanntesten darunter ist das Blatt "Dampfende Täler bei Ilmenau".
Vergucken. Als "Gewerke" bezeichnete man ursprünglich alle Bergbau treibenden Personen; die erste Nennung wird im Jahre 1208 konstantisiert, latinisiert aus dem Mittelhochdeutschen als "werci". Später erfolgte eine Trennung in bergbaufinanzierende Personen mit Anteilen an Gruben (Kuxen) und den Bergbau betreibenden Bergleuten. Der Begriff Kux wird meist von dem mlat."cucus" oder dem tschechischen "kusek" (kleiner Anteil) hergeleitet. Er ist die "Aktie" und verbrieft die finanziellen Anteile an Besitz und Gewinn eines Bergwerkes, verpflichtete aber auch zur regelmäßigen Zahlungen einer Zubuße und sicherte einen gewissen Anteil an der Ausbeute. Vier Kuxe entsprechen einem Stamm.
Aus einzeln oder in kleinen Gruppen arbeitenden Bergleuten (Gewerken) entstanden Vereinigungen zum gemeinsamen Betrieb eines Bergwerks. Die Zusammenschlüsse dienten sowohl der Arbeitsteilung als auch der Stärkung der Finanzkraft. "Bergbau ist nicht eines Mannes Sache", sagt ein alter, oft zitierter Bergmannsspruch, und Johann Mathesius formulierte 1562: "Wer Bergkwerck bawen will, der muß gelt oder arbeytsame hende haben." Bekannt sind Gewerkschaften schon aus einer ersten Aufzeichnung der Bergwerksbräuche im Tridentiner Bergrecht aus dem Jahre 1208. Als die dem Bergbau eigentümliche Gemeinschaftsform erscheinen sie in zahlreichen späteren Aufzeichnungen des Berggewohnheitsrechts, im Bergrecht des Harzes sowie in den vom 15. bis 18. Jahrhundert erlassenen landesherrlichen Bergordnungen.
Die bergrechtliche Gewerkschaft hat zwar historisch etwas mit den Kapitalgesellschaften zu tun, wirkte aber sozialhistorisch in eine gänzlich entgegengesetzte Form. Sie darf zwar auch als eine der Vorläuferstrukturen (vor allem neben den Versicherungen) der Kapitalgesellschaften gelten und der Unterschied zu dieser wird gerne in der vollkommen überbewerteten Nebensächlichkeit dargestellt, dass Aktien auf ein Nominale lauten, Kuxe (die "Aktie" der Gewerkschaft) auf Anteile. Doch ist und bleibt das real dasselbe, denn auch die Aktie stellt nichts anderes als einen gestückelten Anteil dar. Ebenso wird als Unterschied zur Aktie die Nachschusspflicht der Kapitaleigner hervorgehoben, die aber auch im GmbH-Recht rudimentär erhalten geblieben ist.
Die Unterschiede sind sozialer Natur und deshalb musste sie auch als modernes und globales Unternehmensinstrument verschwinden. Viel bedeutender ist nämlich die soziale Wirkungsgeschichte, die ihn mehrere Richtungen geht. Zwar waren Kuxe schon im 15./16. Jahrhundert verbreitete Spekulationsobjekte, freilich nur vermögender (meist adeliger grundbesitzender, immer noch selten großbürgerlicher) Kreise und entwickeln sich mit der Industrialisierung - wie auch Goethes Bergwerk. Davon leitete sich vermutlich das frühneuhochdeutsche Verb ''vergucken'' (verspekulieren) ab.
Verbriefte Sozialpflicht des Kapitals. Ursprünglich verstand man unter den Gewerken alle daran beteiligten, auch die "Arbeitnehmer" im heutigen Sinne und hier liegt ihre Bedeutung vielmehr als in der Form der heutigen Kapitalgesellschaft. Die Bergordnungen sahen nämlich bereits eine verbriefte (nicht nur freiwillige und moralische) "Sozialbindung" des Kapitals in Form der "Freikuxe" (Freikuxe deshalb, weil sie von der Nachschusspflicht befreit waren) für die örtlichen Schulen, Hospitäler und Kirchen vor. Und auch die (Be-)Gründung der Sozialversicherung ist mehr den Gewerken, denn dem Bismarck zuzuschreiben.
Beim weltweit ältesten Bergwerk - Der Rammelsberg bei Goslar - reichen belegbare Zahlungen eines Büchsengeldes als Beitrag für eine Knappschaftskasse bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts zurück. In der ältesten erhaltenen Bergrechnung von 1409/10 hieß es, vom Wochenlohn der Erzhäuer sei ein Pfennig in die Knappschaftsbüchse zu entrichten. Diese Einlage sollten die Knappen vor den Folgen ihrer gefährlichen Berufsarbeit partiell absichern. In dieser Tradition stand auch die älteste deutsche Knappschaftsordnung von 1538. Sie ist auf Veranlassung der Bergleute zwischen ihren Vertretern und dem Rat der Stadt Goslar ausgehandelt worden und erfasste Steiger, Aufseher, Häuer, Göpeltreiber und Hüttenleute. Sie regelte neben der Einzahlung des Büchsengeldes auch die Hilfeleistung für diejenigen, die Schaden genommen hatten, die Zahlung der Arztkosten. Zur Aufnahmen von Pfleglingen wies der Rat den Knappen ein Hospital neben der Klauskapelle an. Mit dieser Knappschaftordnung, finanziert durch die Pflichtbeiträge (wie bei der heutigen Sozialversicherung), wurden Steiger und Erzhäuer zu Trägern eines sozialen Leistungssystems, die Zwangsmitglieder der Knappschaft waren. Die Grundlage der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen war geschaffen.
Die "Revidierte Bergordnung vom 5.6.1769 für das souveräne Herzogtum Schlesien und für die Grafschaft Glatz" beteiligte beispielsweise am Ertrage des Bergwerkes die Aktionäre (Gewerken) mit 122 Kuxen, mit je 2 Kuxen den Grundeigentümer, die Kirche und Schule und die Knappschafts- und Armenkasse. Aus den 2 Kuxen für Kirche und Schule entwickelte sich im Laufe der Zeit der für die Unterhaltung der Kirchen und Schulen Schlesiens so bedeutungsvolle Freikuxgeldfonds.
Bruderschaft. Und aus der ursprünglichen "genossenschaftlichen" Form der Arbeitnehmer und Kapitalgeber entwickelten sich Gewerkschaften, die nach ihrer Schutzheiligen benannten Barbara-Bruderschaften. Hier stehen sich - für die Gewerkschaftsbildung besonders wichtig - erstmals eine größere Zahl von Facharbeitern (Hauer, Steiger, Hüttenleute) in einem Interessensgegensatz den Kapitalgebern gegenüber. Ihre Fach(!)arbeit ist ihre Macht, die nicht durch billigere ungelernte Arbeitskraft ersetzt werden kann. Ähnlich der handwerklichen zünftischen Bruderschaften entwickelt sich eine Marktabschottung der gelernten Arbeitskräfte gegen ungelernte Konkurrenz. Das in den Gewerkschaften des 19. Jahrhunderts durchgängige die Mitgliedschaft beschränkende Prinzip des "closed shop" entsteht, während die heutigen Gewerkschaften der Globalisierung vorauseilten und die identitätslose Einheitsgewerkschaft formten, die nur auf einen fragwürdigen gewordenen Arbeitnehmer- und Mengenbegriff abstellt. Die Kraft einer solchen Organisation fachlich qualifizierter kurzfristig nicht ersetzbarer Arbeitskräfte versteht man am besten an der deutschen Lokführergewerkschaft. Natürlich leistete die Industrialisierung mit der Arbeitsteilung und dem Engagement von ungelernten Arbeitskräften Vorschub, einschließlich aller "Einheitsfront"-Ideologien und anarchistischen (nicht selten auch faschistischen) Generalstreiktheorien. Ja selbst die Montan-Mitbestimmung wäre ohne diese Entwicklungsgeschichte nicht so denkbar, auch wenn sie in der Rüstungskontrolle eine weitere Triebfeder hatte.
Kapitalflucht. Ein weiterer Aspekt ist heute im Zusammenhang mit der Globalisierung neu zu sehen: Die Gewerke waren ursprünglich Immobilien, die Anteile in einem Bergbuch (vergleichbar dem Grundbuch) eingetragen, "nur" Bodenrechte an einem Bergwerk. Statt von Gewinn sprach man von Ausbeute, die nach dem Verhältnis der Kuxe verteilt wurde. Man dachte nicht daran aus der Arbeitskraft "Gewinn" zu machen, schon gar nicht an Kursgewinne, sondern den Boden "auszubeuten". Zwar konnten Kuxe durchaus auch im Rahmen der Statuten der Gewerke wie Grundstücke veräußert, belastet oder exekutiert werden, aber sie waren deshalb nicht mobil genug um nach Weißrussland oder Hongkong zu entfliehen. Und Goethe tat bei den Illmenauer Bergwerksbetrieben ein Zusätzliches: Er beschränkte die Zahl der Kuxe auf zehn, die ein einzelner "Gewerkschafter" erwerben konnte. Eine "feindliche" Übernahme war damit ausgeschlossen. Die Nachschusspflicht in Form der "Zubuße" (beachte: Buße) im Verein mit dem Abandonrecht wirkte weiter gegen die reine Spekulation. Das Abandonrecht bedeutete: Wer der Nachschusspflicht nicht nachkommen kann oder will und nur spekulieren wollte, also am Erfolg des Unternehmens nicht wirklich mitwirken wollte, hatte seine Kux ersatzlos an das Bergwerk zurückzugeben. Auch war die Gesellschaft rechtlich keine juristische Person (damals wie heute richtiger "mystische" Person) sondern eine Gesellschaft von Miteigentümern zur gesamten Hand, ähnlich dem genossenschaftlichen Wohnungseigentum und damit auch bereits demokratisch verfasst.
Erst mit Erlass des Preussischen Berggesetzes von 1865 wurden neue Kuxe "mobilisiert" und damit eher spekulativ nutzbar als die bereits bestehenden alten nicht mobilisierten, die weiter bestehen durften. Nach dem österreichischen Allgemeinen Bergrecht vom 23.5.1854 war die Zahl der Kuxe auf 128 beschränkt. Das schweizerische Recht kennt überhaupt keine Kuxe. Kuxe hatten zuletzt in Deutschland als Finanzierungs- und damit Kapitalanlageinstrument mangels Spekulationsfähigkeit kaum noch Bedeutung, da sich die Aktie hierzu besser eignete. Eine eigene Kuxbörse bestand allerdings noch vor dem Zweiten Weltkrieg in Essen. Bergrechtliche Gewerkschaft und Kuxe bestanden aber auch noch nach 1945. Die bergrechtliche Gewerkschaft entstand damals noch automatisch, wenn zwei oder mehr Personen Eigentümer eines verliehenen Bergwerks werden. Für die Entstehung war weder ein Grundkapital noch ein Gründungsakt erforderlich. Die Mittel wurden durch Zubußen erhoben. Der Gewerke konnte sich durch Abandonierung seiner Anteile von der Zubußepflicht befreien. Die "Gewerkschaft" umfasste 100 Anteile (Kuxe). Die Kuxe konnten durch Satzungsbeschluss auf 1000 oder ein Vielfaches davon, jedoch nicht auf mehr als 10.000 erhöht werden. Organ war ein Repräsentant oder ein aus mehreren Personen bestehender Grubenvorstand. Seit dem 18. 9. 1970 wurden Kuxe an den deutschen Börsen nicht mehr gehandelt. Aus diesen Gründen erfolgte auch die Umwandlung der meisten bergrechtlichen Gewerkschaften in die Rechtsform der Aktiengesellschaft schon frühzeitig vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung vom 1. 1. 1986. Seitdem besteht diese Rechtsform überhaupt nicht mehr, da mit diesem Termin noch bestehende Gesellschaften aufzulösen waren. Vorher konnten derartige Unternehmen aber entweder in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden oder mit einer Kapitalgesellschaft fusionieren.
Öffentliches Interesse. Auch das Interesse an Gemeineigentum versus Privateigentum, öffentliches versus privates Interesse entwickelt sich mit dem Bergbaurecht ganz spezifisch. Bodenschätze werden nicht mehr nur als private Passion begriffen. Die "Revidierte Bergordnung vom 5.6.1769 für das souveräne Herzogtum Schlesien und für die Grafschaft Glatz" regelte die Kuxenaufteilung. Sie gab dem Bergbau durch Beseitigung der noch bestehenden Spezialgesetze eine einheitliche Grundlage und führte die Regalität der Steinkohle ein, beließ aber die Eisenerze dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers. Sie gab dem Grundbesitzer hinsichtlich der Steinkohle ein Vorbaurecht, welches aber bereits 1770 in ein Mitbaurecht auf die Hälfte umgewandelt wurde. Aus diesem Mitbaurecht des Grundbesitzes zur Hälfte und aus Bergbauprivilegien, welche einzelnen Standesherren in früheren Jahrhunderten von Landesfürsten erteilt worden waren, entwickelte sich in Schlesien die Vereinigung großen Bergwerksbesitzes in der Hand einiger weniger Magnaten. Die Privilegien wurden im 19. Jahrhundert teils durch gerichtliche Erkenntnisse, teils durch Verträge mit der Staatsregierung (Rezesse) näher festgelegt und eingegrenzt.
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Ein fassliches Lese- und Bildungsbuch für Kinder und Erwachsene, Lehrer und Laien, ... Mit 9 schwarzen u. colorirten, von C Beichling gest. Kupfern. - Friese Pirna 1830




