Schriftgröße: kleiner / normal / größer
07.02.2010

Rechnungshof: Merkwürdigkeiten bei der Pflegegeldgewährung in Vorarlberg

Mit dem Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) am 1. Juli 1993 wurde in Österreich ein siebenstufiges, bedarfsorientiertes Pflegegeld eingeführt, auf das unabhängig von Einkommen und Vermögen sowie der Ursache der Pflegebedürftigkeit ein Rechtsanspruch besteht. Der Aufwand des Bundes für Leistungen nach dem Bundespflegegeldgesetz hat im Jahr 2006 rund 1,62 Mrd. Euro betragen. Die Länder haben für Leistungen nach den Landespflegegeldgesetzen im Jahr 2005 einen Betrag von rund 291,6 Mio. Euro aufgewendet.

Gutachten. Die Pensionsversicherungsanstalt betreut rund drei Viertel aller Bundespflegegeldbezieher. Aufgrund der komplexen und teilweise uneinheitlichen Rechtslage gab es beim Vollzug beträchtliche regionale Unterschiede etwa bei der Pflegegeldgewährung und der Einstufung durch die einzelnen Landesstellen. Bei der Qualität der ärztlichen Gutachten bestand erheblicher Verbesserungsbedarf. Das stellte der Rechnungshof fest.

Sparsamkeit.
Auch wenn der Rechnungshof vor einer schier unlösbaren Aufgabe bei einer vernünftigen Kontrolle der Verwaltung war und einem Wildwuchs der zahlreiche Reformvorschläge gebar gegenüberstand, so hat man beim Studium des Berichtes doch den Eindruck, dass ausschließlich das Einsparungspotential und nicht auch die rechtmäßige Vollziehung, also die berechtigten Ansprüche der pflegegeldberechtigten Personen in Augenschein genommen wurden.

In aller Deutlichkeit muss den Vorschlägen des Rechnungshofes dort widersprochen werden, wo durch eine "Beratung" die pflegegeldberechtigten Personen von einem berechtigten Antrag abgehalten und wo "sanfter" Druck auf die ärztlichen Gutachter ausgeübt werden soll.

Zahlreiche Ungereimtheiten in Vorarlberg! Hinsichtlich der bei der Gewährung von Pflegegeld und der Einstufung des Pflegegrades gibt es zwischen den Bundesländern extreme Unterschiede. So ist etwa der Anteil der Pflegegeldempfänger in Stufe 6 in Vorarlberg knapp dreimal so hoch wie im Bundesschnitt. Dafür fehlt jede Erklärung auch nur im Ansatz. Dies ist dringend aufklärungsbedürftig. Die gegenüber dem Bundesschnitt höhere durchschnittliche Auszahlung je Pflegegeldbezieher in Vorarlberg verursachte damit höhere Auszahlungen von fast 7 Millionen Euro.

Weniger Anträge durch "defensive" Beratung in Vorarlberg?

  • In der Landesstelle Wien wurden um rund 50 Prozent mehr Anträge auf Neugewährung von Pflegegeld gestellt als in der Landesstelle Vorarlberg. Warum?

  • Der Anteil der Pflegegeldbezieher an den Pensionisten war in Kärnten um etwa 33 Prozent höher als in Vorarlberg. Warum?

  • In Vorarlberg war die Erfolgsquote von Klagen gegen die Ablehnungsbescheide (60 Prozent) am erfolgversprechendsten. Darum? Das bedeutet doch, dass nicht nur weniger Anträge gestellt wurden, sondern dass viel zu oft die Anträge auch entgegen den gerichtlich festgestellten Sachverhalten zu Unrecht abgelehnt wurden.

  • Und zwei Zahlen sollte auch gesehen werden: Vorarlberg hat am wenigsten Pflegegeldbezieher und trotz der Merkwürdigkeiten um die Einstufung in die Pflegestufe 6 bleibt das durchschnittliche Pflegegeld der Pensionisten unter dem Bundesdurchschnitt! Warum?