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16.12.2009

Hohenems: Wasserprivatisierung unter Wasser

Sinkendes Schiff

Demokratie heißt die Entscheidungen der Mehrheit zu Kenntnis zu nehmen. Es verpflichtet aber die Mehrheit, ihre Entscheidungen zu begründen und Kritik mit Respekt zu behandeln. Im Sinne dieses Demokratieverständnisses wende ich mich nochmals öffentlich an die Stadtvertreter. Den Vorlagebericht, auf den ich mich hier beziehe, besitzt jeder Stadtvertreter. Er wird sich sicher freuen, wenn Sie Interesse am Geschehen der Stadt zeigen und mit ihm diskutieren.

Es gibt keinen wirtschaftlich vertretbaren  Grund für eine Ausgliederung des Wassers (Trinkwasser und Abwasser) in eine eigene Gesellschaft

Ziele. PwC -  im Auftrag von Platzer & Partner  - nennt in ihren Erläuterungen auf  Seite 2 als Ziel der Ausgliederung  „eine effiziente und kostensparende Bewirtschaftung der Bereiche Wasser und Kanal und eine möglichst rasche Rückzahlung der aufgenommenen Fremdmittel“.

Das erste Ziel, die effiziente und kostensparende Bewirtschaftung besteht bereits und muss daher nicht mehr angepeilt werden und das zweite Ziel, die möglichst rasche Rückzahlung will der Bürgermeister nicht.

In einer Stadtvertretungssitzung hat der für das Funktionieren der städtischen Verwaltung allein zuständige Bürgermeister erklärt, dass im Wasserwerk hervorragende Arbeit geleistet wird, das heißt, dass effizient und kostensparend gewirtschaftet wird. Die von der Stadt um ca. € 370.000 beauftragten Beratungsfirmen PwC und ICG Informa GmbH zeigen auch keine konkreten Einsparmöglichkeiten auf. Im Bericht von ICG befindet auf Seite 28 unter 3.4.2. Resümee die unverbindliche Feststellung: „Falls bei den Wasserwerken Hohenems Optimierungspotentiale im laufenden Betrieb vorhanden sind, dann sind diese grundsätzlich überwiegend als rechtsformunabhängig einzustufen“. Das bedeutet, dass dafür eine Ausgliederung nicht erforderlich ist. PwC musste unter dem Druck der Argumente von Dr. Heinz Hinterberger der Stadt am 1.4.2008 schriftlich eingestehen, dass Ersparnisse in ihrem Konzept nicht enthalten sind.  

Das zweite Ziel, die möglichst rasche Rückzahlung der aufgenommenen Fremdmittel will der Bürgermeister nicht. Im VN- Stammtisch am 8.7.2009 hat er erklärt, dass er unter Schuldenmanagement die Anpassung der Laufzeit der Darlehen an die Abschreibungsdauer versteht. (Am 13.8.2008 schreibt der Bürgermeister in einem E-Mail: Die Stadtwerke dienen primär dem Schuldenmanagement (Anpassung der Abschreibungsdauer an die Nutzungsdauer der Anlagen) und der Erzielung eines gesunden Verhältnisses von Aktiva und Passiva in der Bilanzierung.) Das ist genau das Gegenteil vom Ziel einer möglichst raschen Rückzahlung der aufgenommenen Fremdmittel und leider mit einer hohen Zinsbelastung für die Bürger verbunden. Ob das dem Willen der Stadtvertretung oder zumindest dem Willen der Mehrheit innerhalb der ÖVP entspricht, ist nicht bekannt. Es steht auch im Widerspruch zu mehreren Aussagen des Bürgermeisters in den Medien.

Es gibt aber schwerwiegende Argumente gegen eine Ausgliederung  

1. Allein durch die Rechtsform der GmbH – nachzulesen im Bericht von ICG  -entsteht eine jährliche Kostenbelastung bis zu € 30.000.-, die nicht erwirtschaftet werden kann, wenn – wie vom zuständigen verantwortlichen BM DI Richard Amann verkündet – im Wasserwerk hervorragend gearbeitet wird.

2. Die Gewinne aus dem Wasser bleiben körperschaftsteuerfrei, wenn sie im Hoheitsbereich der Stadt erzielt werden, bei der Auslagerung in eine GmbH werden die Gewinne mit 25% Körperschaftsteuer belastet.

3. Es braucht einen fachkundigen Abteilungsleiter als Ersatz nach dem Ausscheiden des bisherigen Leiters. Die in der Ausschreibung verlangte  Qualifikation ist aber nur während eines Bruchteiles der vollen Arbeitszeit im Wasserwerk erforderlich. Ein zusätzlicher Mitarbeiter beim technischen Stab der Stadt könnte diese Leitungsfunktion erfüllen und zudem zur Beseitigung von Engpässen im restlichen Hoheitsbereich beitragen. (Erbringt der Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH Arbeitsleistungen für den städtischen Bereich fallen  20% Umsatzsteuer an, die nur unter bestimmten Voraussetzungen als  Vorsteuer lukriert werden können).

4. Mit der Ausgliederung verliert die Stadtvertretung die Kontrolle über wesentliche Teile der städtischen Gebarung. Die Stadtvertretung wird zum Gebühreneintreiber degradiert. Den Stadtvertretern im Beirat der GmbH, die nicht der Mehrheit angehören, kann ein Maulkorb verpasst werden. Die Entlohnung des Geschäftsführers kann abseits des Gehaltsschemas der Stadt willkürlich geregelt werden. Die Patronatserklärung der Stadt, für alle Schulden aufzukommen, macht es möglich. Die Stadt muss zuschießen, die Gesellschaft ist nicht rechenschaftspflichtig. Es kann und wird eine Pfründe entstehen, wie wir sie vielfach bei Auslagerungen aus Erfahrungen kennen. Die Stadt wird dadurch nur mittelbar belastet, denn die Kosten spüren die Bürger in der Wasserabrechnung.


Desaströse Vorbereitung. Zum Vorlagebericht Zahl 1100 betreffend die Stadtwerke:

Es hat nie zwei Gesellschaften gegeben, daher gibt es auch die erwähnte Zusammenführung nicht. Es hat auch die im Vorlagebericht genannte Wertermittlung auf den 30.9.2009 nicht gegeben. Der 30.9.2009 wäre der letzte Tag gewesen, um die Einbringung rückwirkend auf den 31.12.2008 vorzunehmen.

Erfolgt die Einbringung auf den 31.12.2009 ist auf diesen Stichtag eine Einbringungsbilanz zu erstellen. Das ist auch der Grund, warum die Beilage 1 fehlt, die in Punkt II des Einbringungsvertrages erwähnt wird. Erfahrungsgemäß wird diese Bilanz bei entsprechendem Druck frühestens Ende März 2010 vorliegen. Der letzte Zeitpunkt für die Einbringung zum 31.12.2009 ist der 30.9.2010.

Vermutlich handelt es sich bei der im Vorlagebericht angeführten Bezeichnung „Indikative Wertermittlung“ um die Hochrechnung der möglichen Bilanz zum 31.12.2009 auf Grund der nicht verwendeten Bilanz zum 31.12.2008 und der Beachtung der Veränderungen nach dem 31.12.2008 in der Buchhaltung der Stadt. 
                                                                                                             
Es gibt laut Vorlagebericht eine Planung für den Zeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2018. Diese Planung liegt vermutlich in der Stadt auf. Die Stadtvertreter haben nur die Möglichkeit der Einsichtnahme in diese Unterlagen, können aber nicht einmal Fotokopien anfertigen. Solche Unterlagen kann auch ein Fachmann nur nach gründlichem Studium beurteilen. Das ist durch eine bloße Einsichtnahme nicht möglich. In Anbetracht der negativen Erfahrungen mit PwC kann einer solchen Planung ohne eine vertrauenswürdige Prüfung nicht zugestimmt werden.

Dass die Materie auch der Verfasserin des Vorlageberichtes fremd ist, zeigt sich in den Ausführungen:  „Es ergibt sich ein positiver Verkehrswert (EBT vor Steuern); ohne dass es zu einer allzu hohen Belastung aus der von dieser Berechnungsbasis ermittelten Körperschaftsteuer kommt.“ Es müsste richtig heißen, dass es zu keinem oder geringen Gewinn vor Steuern (EBT = earning before taxes) kommt.

Für die nicht allzu hohe Körperschaftsteuerbelastung gibt es im Vorlagebericht ein Beispiel, das folgendermaßen lautet:

2009: EBT T€ 78 abzüglich 20% KÖSt ergibt ein Jahresergebnis von T€ 58

2010: EBT T€ 185 abzüglich 20% KÖSt ergibt ein Jahresergebnis von T€ 138.

T€ wird gebraucht, wenn man jeweils nur die Tausender nennt. Die Körperschaftsteuer beträgt 25%, es wurden im Beispiel auch 25% gerechnet. Was bedeutet die für das geplante erste Jahr 2010 der Ausgliederung? Der geplante Gewinn vor Steuern beträgt € 185.000.-, nach Abzug der Körperschaftsteuer verbleiben noch € 138.000.-. Die Körperschaftsteuer beträgt bei Erfüllung des Planes allein für das Jahr 2010 € 46.250.- (in Worten: EURO sechsundvierzigtausendundzweihundertfünfzig). Sie wird sich jährlich noch erhöhen, wenn sich die Schuldenlast verringert. Schuldentilgung ist nur über Gewinne möglich.

Erklärungsbedürftig ist, dass nur 85% der von der Stadt vorgeschriebenen Nettogebühren an die Stadtwerke GmbH laut § 1 Z 2 der Leistungsvereinbarung abzuführen sind. Es könnte zu viel oder zu wenig sein, je nachdem wer den Trinkwasserbezug und den Beitrag an den Abwasserverband bezahlt. Von besonderem Interesse wird es sein, was die Stadt für ihre Leistungen verlangt, derzeit sind es € 15.400.-.

Die Gesellschaft ist im Firmenbuch eingetragen, die Einbringung des Betriebes Wasser kann nur mit der Bilanz zum 31. 12.2009 erfolgen, die mit größter Wahrscheinlichkeit nach dem 12. März 2010 in geprüfter Form vorliegen wird. Dennoch kann die bestehende Gesellschaft tätig werden, den derzeitigen Geschäftsführer abberufen und einen neuen Geschäftsführer bestellen.

Die Beiräte, die einen neuen Geschäftsführer bestellen, sollten aber bedenken, dass die Einbringung durch einen Mehrheitsbeschluss der Stadtvertretung jederzeit rückgängig gemacht werden kann und auch ein laut  § 6 des Einbringungsvertrages auf 30 Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis jederzeit durch die 100% Eigentümerin Stadt beendet werden kann. Nachteile für die Stadt aus Dienstverträgen im Falle einer Rückführung der Bereiche Wasser und Kanal in den Hoheitsbereich der Stadt müssten dann für die Beiräte zu Schadenersatzforderungen führen.


Schlussfolgerungen:     

Die geplante Ausgliederung hat nichts mit der ursprünglichen Konzeption von PwC zu tun, die sich als unbrauchbar erwiesen hat. Das Gutachten von ICG zeigt nur die Zusatzkosten einer Ausgliederung ohne die nach Auffassung der Stadt „nicht allzu hohe Steuerbelastung“ auf, für die Ersparungen gibt es keine brauchbaren Beweise.

Wenn dennoch die Ausgliederung von der Mehrheit durchgezogen wird, dann geschieht dies, weil die ÖVP-Mehrheit nicht eingestehen will, dass das Konzept, für das die Stadt € 350.000.- bezahlt hat, unbrauchbar ist. Es stellt sich aber auch die Frage, ob die permanente Verteidigung des bezahlten Honorars nicht aus anderen Motiven erfolgt.

Wer unter diesen Voraussetzungen und bei den mangelhaften Unterlagen den Anträgen des Vorlageberichtes zustimmt, handelt verantwortungslos und gegen die Interessen der Bürger.

Ich kann abschließend nur das wiederholen, was ich bisher im Bürgerforum geschrieben habe: „An einer Prüfung durch den Rechnungshof führt kein Weg vorbei.

 

(Der Inhalt dieser Veröffentlichung stellt eine durch Zwischentitel und Hervorhebungen leicht veränderte Fassung des Schreibens von Dr. Heinz Hinterberger an das Bürgerforum vom 14. Dezember 2009 dar.)